Deponiebetrieb
Auf unseren Deponien werden Abfälle langfristig abgelagert. Mit den besonderen baulichen und technischen Anlagen erreichen wir, dass die Ablagerung von Abfällen die Umwelt nicht schädigt.
Inertstoffdeponie
Zum Betrieb unserer Deponien gehört die Einrichtung, der Verfüllbetrieb, die Rekultivierung und Nachsorge inklusive der Betrieb von Blockheizkraftwerken (BHKW) auf Altdeponien sowie der Betrieb von Sickerwasseraufbereitungsanlagen.
Altdeponien – Nachsorge
Stilllegung und Nachsorgepflicht gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Deponiebetreiber, dazu gehört unter anderem die Rekultivierung des Deponiegeländes, wobei gesetzliche Regelungen zu beachten sind. Wichtige gesetzliche Regelungen für die Stilllegung von Deponien enthält der § 40 im Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG).
Sickerwasseraufbereitung
Eine wichtige Aufgabe stellt die technische Betreuung der aktiven und passiven Deponien dar. Dazu gehört unter anderem die Kontrolle des Deponiesickerwassers. In NRW werden jährlich etwa sechs Millionen m³ Deponiesickerwasser gefasst. Das gefasste Sickerwasser wird vor Ort oder extern behandelt oder – ggf. nach einer Vorbehandlung – einer kommunalen Kläranlage zugeführt.
Deponiegasverwertung
Die EGN betreibt drei Blockheizkraftwerke sowie drei Deponiegasmotoren zur Produktion von elektrischem Strom und Wärme. Durch die Zersetzung organischer Abfallbestandteile entstehen auf Deponien Gase, hauptsächlich Methan und Kohlendioxid. Entgasungsdrainagen und Gebläse saugen das Gas aus dem Deponiekörper ab und führen es den Blockheizkraftwerken bzw. Gasmotoren zu. Generatoren wandeln die bei der Verbrennung entstehende Wärme in Elektrizität um.