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Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zum Thema gemischter Siedlungsabfall zur Verfügung.
Team Vertrieb
+49 2162 376-9045
Gewerbe- und Industriebetriebe müssen eine Entsorgung ihres Abfalls gewährleisten, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die EGN berät Sie gerne im Hinblick auf Vorbehandlung und Sortierung im Sinne der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle (AVV 20301) sind gewerbliche und industrielle Abfälle, die nicht weiter stofflich getrennt werden können. Sie ähneln Abfällen aus privaten Haushaltungen in ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung. Die GewAbfV regelt den Umgang mit diesen Abfällen und stellt Anforderungen an eine hochwertige Verwertung. Im besten Falle und im Sinne der gesetzlichen Vorgaben tritt dieser Abfallstoff in Ihrem Betrieb nur selten und in sehr geringen Mengen auf, denn eine gemischte Erfassung mit anschließender Sortierung ist nur im Ausnahmefall zulässig. Unsere Expert*innen stehen Ihnen bei dieser kniffeligen Aufgabe zur Seite.
Gemischter gewerblicher Siedlungsabfall muss gemäß GewAbfV entsorgt und verwertet werden. Um eine Verwertung zu ermöglichen, muss er vorsortiert werden. Ziel ist es, die im Gemisch enthaltenen wertstoffhaltigen Abfälle möglichst dem Recycling zuzuführen.
Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zum Thema gemischter Siedlungsabfall zur Verfügung.
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