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Team Vertrieb:
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Entsorgung ist ein komplexes Thema, bei dem der sichere und fachgerechte Umgang mit Abfällen an oberster Stelle steht. Wir beraten Sie, wenn Sie Verwertungswege für Ihre Produktionsabfälle oder Verbesserungspotentiale Ihrer Entsorgungswege suchen.
Der bewusste Umgang mit Ressourcen gewinnt aus ökonomischer und ökologischer Sicht für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Um den gestiegenen Recyclingansprüchen der Gewerbeabfallverordnung gerecht zu werden, unterstützt die EGN Industriebetriebe, Handel und große Gewerbebetriebe bei der Erarbeitung passgenauer Entsorgungskonzepte – ganz nach Ihrem jeweiligen Bedarf.
Betriebe, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen, benötigen Abfallbeauftragte. Diese sind vor allem dafür zuständig, die anfallenden Abfälle sowie deren Art und Beschaffenheit zu überwachen. Weiterhin sind Abfallbeauftragte dazu verpflichtet, die fachgerechte Entsorgung der Abfälle und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu kontrollieren. Um Sie bei dieser verantwortungsvollen und wichtigen Aufgabe zu unterstützen, stellt die EGN Ihnen bei Bedarf eine Gefahrgutbeauftragte beratend zur Seite, sofern Sie dafür keine eigene Stelle im Betrieb eingerichtet haben.
Im Rahmen des Abfallrechts gilt für Betriebe eine Getrenntsammlungsquote gemäß der Gewerbeabfallverordnung. Diese gibt an, wie viel Abfall, der im Unternehmen entsteht, nach Art sortiert und getrennt wird. Um Sie in Ihrem laufenden operativen Geschäft zu entlasten, unterstützt die EGN Sie bei folgenden Aufgaben in Ihrem Betrieb:
Gerne besuchen Sie unsere Expert*innen, um sich einen Überblick über vorhandenen Platz, Behältersysteme etc. zu verschaffen.
Seit 2010 muss über gefährliche Abfälle elektronisch ein Nachweis geführt werden. Wie der Abfall nachgewiesen werden muss, ist dabei in der Nachweisverordnung der Bezirksregierung festgehalten. Wir beraten Sie gerne für die Erstellung des dafür benötigten ZKS-Kontos und zur Registerpflicht. Je nach Abfallart, Anfallstelle und Kalenderjahr erstellen wir Ihnen elektronische Nachweise und die dazugehörigen elektronischen Begleitscheine. Bei mehr als 20 Tonnen anfallenden Abfalls erfolgt dies als Einzelnachweis, bei weniger Abfall in der Regel als Sammelnachweis.
Seit dem 1. August 2017 gilt die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sieht die novellierte Verordnung anspruchsvolle Vorgaben für ein hochwertiges Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vor. Kernstück bildet die konsequente Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling einen klaren Vorrang zuweist.
Um als Unternehmen die Abfallarten aufschlüsseln und entsprechend sortieren zu können, gibt es ein sogenanntes Abfall-Schlüsselsystem, das europaweit Anwendung findet. Dieses kategorisiert entstandene Abfälle nach Branche, Inhaltsstoffen, Herkunft und auch danach, ob der Abfall gefährlich oder nicht gefährlich ist. Jeder Art von Abfall kann so eine spezifische sechsstellige Nummer zugeordnet werden, die eine fachgerechte Entsorgung oder Wiederverwertung erleichtert.
Bundesweit fallen jährlich rund sechs Millionen Tonnen gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle an. Damit diese nicht gemeinsam verbrannt, sondern fachgerecht sortiert und wiederverwertet werden, gilt seit dem 1. August 2017 die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Die in ihr festgehaltenen Regelungen stärken deutschlandweit das Recycling und somit auch den Schutz begrenzter Ressourcen und unserer Umwelt. So können wir gemeinsam die Kreislaufwirtschaft weiterentwickeln und wichtige Stoffkreisläufe schließen.
Auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sieht die novellierte Verordnung anspruchsvolle Vorgaben für ein hochwertiges Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vor. Kernstück bildet die konsequente Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling einen klaren Vorrang zuweist. Rechtsgrundlage der Abfallhierarchie ist die Grundsatznorm des § 6 Abs. 1 KrWG.
Wir stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung und beraten Sie gerne.
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