Gut beraten
Entsorgungskonzepte – passgenaue Konzepte für eine fachgerechte Entsorgung
Die EGN bietet Unternehmen von der Analyse bis zur Umsetzung folgende Leistungen:
- Analyse der anfallenden Abfälle und Wertstoffe
- Erarbeitung eines neuen Abfall- und Wertstoffkonzeptes durch Realisierung von ökonomischen und ökologischen Vorteilen für unsere Kund*innen
- Personalgestellung vor Ort, Einrichtung von Abfallplätzen, Übernahme des Abfalltransportes innerhalb eines Werkes
- Gestellung von Einheiten zur Zerkleinerung und Verdichtung von Abfällen und Wertstoffen auf dem Gelände der Kund*innen
- Aufzeigen von Logistik- und Verwertungswegen, um den CO₂-Fußabdruck der Kund*innen zu reduzieren
- Erarbeitung von Cradle-to-Cradle- und Closed-Loop-Konzepten
Eine Verantwortung, die wir gerne übernehmen
Rechtskonforme Entsorgung mit der EGN
Im Rahmen des Abfallrechts gilt für Betriebe eine Getrenntsammlungsquote gemäß der Gewerbeabfallverordnung. Diese gibt an, wie viel Abfall, der im Unternehmen entsteht, nach Art sortiert und getrennt wird. Um Sie in Ihrem laufenden operativen Geschäft zu entlasten, unterstützt die EGN Sie bei folgenden Aufgaben in Ihrem Betrieb:
- Zusammenstellung aller anfallenden Abfälle
- Aufstellung aller über die EGN entsorgten Abfälle
- Analyse vorhandener Abfallbilanzen und Erarbeitung von Optimierungspotential
Nachweise für gefährliche Abfälle
Rechtlich auf der sicheren Seite
Seit dem 1. August 2017 gilt die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sieht die novellierte Verordnung anspruchsvolle Vorgaben für ein hochwertiges Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vor. Kernstück bildet die konsequente Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling einen klaren Vorrang zuweist.
Um als Unternehmen die Abfallarten aufschlüsseln und entsprechend sortieren zu können, gibt es ein sogenanntes Abfall-Schlüsselsystem, das europaweit Anwendung findet. Dieses kategorisiert entstandene Abfälle nach Branche, Inhaltsstoffen, Herkunft und auch danach, ob der Abfall gefährlich oder nicht gefährlich ist. Jeder Art von Abfall kann so eine spezifische sechsstellige Nummer zugeordnet werden, die eine fachgerechte Entsorgung oder Wiederverwertung erleichtert.
Mehr Umweltschutz mit der Gewerbeabfallverordnung
Bundesweit fallen jährlich rund sechs Millionen Tonnen gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle an. Damit diese nicht gemeinsam verbrannt, sondern fachgerecht sortiert und wiederverwertet werden, gilt seit dem 1. August 2017 die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Die in ihr festgehaltenen Regelungen stärken deutschlandweit das Recycling und somit auch den Schutz begrenzter Ressourcen und unserer Umwelt. So können wir gemeinsam die Kreislaufwirtschaft weiterentwickeln und wichtige Stoffkreisläufe schließen.
Auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sieht die novellierte Verordnung anspruchsvolle Vorgaben für ein hochwertiges Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vor. Kernstück bildet die konsequente Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling einen klaren Vorrang zuweist. Rechtsgrundlage der Abfallhierarchie ist die Grundsatznorm des § 6 Abs. 1 KrWG.
-
Maßnahmen der Vermeidung von Abfall sowie der Abfallbewirtschaftung
-
Unsere Leistungen