Asphalt und Straßenaufbruch
Damit nichts auf der Strecke bleibt
Die Aufbereitung und Verwertung von Straßenaufbruch ist ein wichtiger Beitrag zur Ressourcenschonung beim Straßenbau. Vor allem, wenn die Materialien wieder eingesetzt werden sollen.
Werden Straßenbeläge ausgebaut, müssen sie zunächst nach entsprechenden Vorgaben beprobt, untersucht und entsprechend ihrer Belastung entweder entsorgt oder mit einem geeigneten Verfahren in der Baumaßnahme recycelt werden.
Rechtliche Betrachtung – Abfallhierarchie
Das Kreislaufwirtschafts-Gesetz (§ 6-8) gibt vor, dass bei der Wahl einer Maßnahme zur Abfallbewirtschaftung bzw. -vermeidung diejenige Maßnahme Vorrang hat, die den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet.
Grundlage für Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ist der gesamte Lebenszyklus des Abfalls. Wesentlicher Bestandteil einer Kreislaufwirtschaft ist somit die Ausschleusung und Beseitigung von Schadstoffen. Teerfreie Schichten sollen, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, separat erfasst und dem Stoffkreislauf wieder zugeführt werden.