Holzaufbereitung
Holz ist eine wichtige Ressource, die geschützt werden muss. Durch die professionelle Aufbereitung von Altholz trägt die EGN maßgeblich zur schonenden Verwertung dieses natürlichen Rohstoffs bei.
Aufbereitung und Verwertung von Holzabfällen
Altholzverordnung als Rahmen
Die Entsorgungswege für Altholz regelt die seit 2003 geltende Altholzverordnung. Dort ist festgelegt, welche Altholzkategorie für welchen Verwertungsweg geeignet bzw. zulässig ist. Im Allgemeinen gilt, dass der Erlös mit dem Grad der stofflichen Wiederverwertbarkeit der Althölzer steigt. Die Aufbereitung der Holzabfälle geschieht in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Anforderungen an die Hölzer für die stoffliche Verwertung einerseits und die energetische Verwertung andererseits.
Altholzkategorien
Bereits beim Liefereingang klassifizieren wir das angelieferte Material in folgende Gruppen:
- A I: unbehandelte Hölzer
- A II: gestrichene, lackierte und beschichtete Hölzer ohne halogenorganische Beschichtungen
- A III: gestrichene, lackierte und beschichtete Hölzer mit halogenorganischen Beschichtungen
- A IV: mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer
Die vorsortierten Altholzgruppen werden je nach Verwertungsweg sachgerecht aufbereitet.